Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. Juli 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Fusion Beam (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Renovierungs-, Sanierungs- und Handwerksleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden nach Aufwand berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Arbeiten nach Aufwand gelten die vereinbarten Stundensätze zuzüglich Materialkosten.
Zahlungsmodalitäten:
- Bei Aufträgen bis 1.000 €: Zahlung nach Fertigstellung
- Bei Aufträgen über 1.000 €: 30% Anzahlung, Rest nach Fertigstellung
- Bei Aufträgen über 5.000 €: 30% Anzahlung, 50% nach Zwischenabnahme, 20% nach Fertigstellung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
5. Ausführungszeit
Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „fix" bezeichnet wurden. Ansonsten handelt es sich um angestrebte Termine.
Die Ausführungszeit verlängert sich angemessen bei:
- Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung
- Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen
- Witterungsbedingungen, die eine ordnungsgemäße Ausführung unmöglich machen
- Verzögerungen bei der Materiallieferung durch Dritte
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass:
- die Arbeitsplätze zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt und zugänglich sind
- erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen
- Strom-, Wasser- und Heizungsanschlüsse zur Verfügung stehen
- ein trockener Raum zur Lagerung von Material und Werkzeug zur Verfügung steht
Mehrkosten durch Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich abgenommen hat
- der Auftraggeber die Leistung vorbehaltlos in Gebrauch genommen hat
- der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug ist
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die mangelfreie Ausführung der Arbeiten entsprechend den anerkannten Regeln der Technik.
Die Gewährleistungsfrist beträgt:
- 2 Jahre für Arbeiten an Bauwerken
- 1 Jahr für kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten
Bei berechtigen Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
9. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird.
Der Auftragnehmer ist ausreichend haftpflichtversichert.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Kontakt
Fusion Beam
Ditmar-Koel-Straße 3
20459 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 30068480
E-Mail: [email protected]